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Für Migranten, die ihre Schul- und Berufsausbildung außerhalb der EU abgelegt haben und einen unsicheren Aufenthaltsstatus besitzen, ist es nicht einfach in Deutschland Fuß zu fassen. Die Rechtslage für Geduldete und Asylbewerber ist komplex und vielschichtig. Mangelhafte Sprachkenntnisse erschweren zusätzlich den Zugang zu Informationen, die verbunden sind mit einem erfolgreichen Berufseinstieg in Deutschland. Im Ausland erlangte Qualifikationen können nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Die Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis aber auch der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bringen Rechte und Pflichten mit sich, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt schwierig gestalten können.

Hochqualifizierte Ausländer nehmen häufig Jobs als Reinigungskräfte oder Hilfsarbeiter an, denn ohne ein anerkanntes Abschlusszeugnis gestaltet es sich schwierig einen den Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz zu bekommen. Es ist kein seltener Fall, dass Zeugnisse auf der Flucht aus dem Herkunftsland verloren gehen oder in Deutschland nicht anerkannt werden. Die Wege zur Anerkennung, Teilanerkennung oder Übersetzung der Zeugnisse sind häufig unbekannt, zu teuer oder der Mut und das Selbstvertrauen dazu fehlen.

Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz werden im Zweifelsfall aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse Muttersprachler bevorzugt. Zudem führt der fragliche Aufenthaltsstatus oder die Länge der Dauer des Asylanerkennungsverfahrens zu Unsicherheiten bei langfristigen Einstellungsvorhaben in Unternehmen. Während des ersten Jahres des Aufenthalts in Deutschland ist es Asylsuchenden und Geduldeten generell untersagt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Anschließend muss für einen potentiellen Arbeitsplatz zunächst eine Arbeitserlaubnis für diesen einen Arbeitsplatz bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dies schließt die Vorrangprüfung der Agentur für Arbeit ein, welche u.a. prüft, ob für diesen Arbeitsplatz ein Deutscher oder ein anderer Ausländer, der vorrangigen (z.B. uneingeschränkten) Zugang zum Arbeitsmarkt besitzt, zur Verfügung steht. Aber auch die finanzielle Situation der Bleibeberechtigten und Geduldeten erschwert einen erfolgreichen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Für einige der Migranten sind Sprachkurse oder Weiterbildungen weder zugänglich noch kostenlos. Psychische Belastungen durch traumatisierende Erfahrungen während der Flucht, der ungewisse Aufenthalt in Deutschland oder der beengende Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften beeinträchtigt desweiteren die Lebenssituation dieser Menschen.

Das Xenos-Sonderprogramm „Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ hat sich zum Ziel gesetzt die Chancen dieser genannten Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu erhöhen. Seit Ende 2008 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds bundesweit lokale sowie regionale Netzwerke, die unter Einbezug der Arbeitsgemeinschaften und zugelassener kommunalen Träger den Bleibeberechtigten und Flüchtlingen zu einer langfristigen Erwerbstätigkeit verhelfen.

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